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Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) und Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 BMG

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Bekanntmachung

Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung zum Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) und Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 BMG.

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