Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) und Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 BMG
Bekanntmachung
Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung zum Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) und Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 BMG.