Schiedspersonen
Schiedsmann/Schiedsfrau: Gemäß der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) ist für jede Gemeinde eine Schiedsperson und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Dessen Aufgabe besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren: In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen
- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet. Der Antrag kann bei der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Für die Wahlzeit von 5 Jahren wurden auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.06.2020 wiedergewählt:
Termine sind direkt mit dem Schiedsmann bzw. der Stellvertreterin zu vereinbaren.