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Widerspruch der Datenübermittlung gemäß § 58c Abs. 1, S. 1 des Soldatengesetzes

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Bekanntmachung

Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung zum Widerspruch der Datenübermittlung gemäß § 58c Abs. 1, S. 1 des Soldatengesetzes.

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