Widerspruch der Datenübermittlung gemäß § 58c Abs. 1, S. 1 des Soldatengesetzes
Bekanntmachung
Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung zum Widerspruch der Datenübermittlung gemäß § 58c Abs. 1, S. 1 des Soldatengesetzes.
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Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung zum Widerspruch der Datenübermittlung gemäß § 58c Abs. 1, S. 1 des Soldatengesetzes.