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Straßenreinigungspflicht

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Presseinformation 48/2021

Die Gemeinde Malente weist aufgrund der aktuellen Witterung noch einmal auf die Reinigungspflicht von Gehwegen und Fahrbahnen hin. Das anfallende Laub ist auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen und nicht im öffentlichen Raum. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Grünabfälle beim Zweckverband zu entsorgen.

Zusätzlich informiert die Gemeinde hiermit noch einmal, dass für das Bestreuen der Gehwege die Benutzung von Salz und salzhaltigen Mischungen sowie anderen ätzenden Stoffen untersagt ist.

gez.
Gudrun Förster
1. stv. Bürgermeisterin

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