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Satzung der Gemeinde Malente über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45, 2. Teilbereich, für das südliche Gebiet "Drei Eichen"

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Nachstehend wird die Satzung der Gemeinde Malente über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45, 2. Teilbereich, für das südliche Gebiet "Drei Eichen" in Bad Malente-Gremsmühlen bekanntgegeben.

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