Satzung der Gemeinde Malente über die Verlängerung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung

Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung der
Satzung der Gemeinde Malent über die Verlängerung einer Veränderungssperre zur Sicherheit der Planung für ein Gebiet an der Diekseepromenade in Bad Malente-Gremsmühlen zwischen der Frahmsallee und dem Dieksee im Bereich der Grundstücke Diekseepromenade 1, 3, 4 und 5 einschließlich des Kreuzungsbereiches an der Gremsmühle und Grundstück Eutiner Str. 2.