Effektive Rattenbekämpfung: Maßnahmen gegen die zunehmende Rattenpopulation

Presseinformation 44/2025
In den letzten Monaten ist eine Zunahme der Rattenpopulation in verschiedenen Teilen der Gemeinde Malente, sei es direkt im Zentralort oder in den Dorfschaften, zu verzeichnen. Diese Entwicklung stellt nicht nur eine Belästigung für die Anwohner*innen dar, sondern erhöht auch das Risiko für die Verbreitung von Krankheitserregern sowie Schäden an der Infrastruktur und Eigentum.
Zur Regelung der Bekämpfungsmaßnahmen gilt die Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein v. 30.10.2014 (zu finden unter www.kreis-oh.de).
Danach sind die Eigentümer*innen und daneben auch die Besitzer*innen von unbebauten und bebauten Grundstücken, zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet. Das bedeutet, dass nach § 2 (1) der o.g. Kreisverordnung jeder Rattenbefall und die Art der Bekämpfung der Gemeinde Malente anzuzeigen sind. Sowie nach § 3 (1) der o.g. Kreisverordnung der Rattenbefall unverzüglich zu bekämpfen ist. Sofern Sie nur Mieter*in sind, unterrichten Sie bitte unverzüglich Ihren Vermieter, damit dieser die Rattenbekämpfung einleiten kann. Wie diese Bekämpfung auszusehen hat, darüber macht die genannte Verordnung u.a. nachstehende Vorgaben.
Die Ausbreitung der Ratten wird durch mehrere Faktoren begünstigt, darunter eine unzureichende Müllentsorgung, offene Abfallbehälter, Lebensmittel im Kompost, ungenutzte oder verfallende Gebäude sowie die Verfügbarkeit von Nahrungsquellen. Um die Vermehrung dieser Nagetiere einzudämmen, ist es entscheidend, präventive Maßnahmen zu ergreifen und bei Bedarf professionelle Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.
Empfohlene Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Ratten:
- Müll richtig entsorgen: Abfälle sollten in verschlossenen Behältern aufbewahrt und regelmäßig entsorgt werden.
- Nahrungsquellen eliminieren: Tierfutter, Essensreste und andere Nahrungsmittel dürfen nicht offen liegen bleiben.
- Zugänge versperren: Gebäude und Keller sollten auf mögliche Zugänge geprüft und verschlossen werden.
- Unnütze Gegenstände entfernen: Verfallene Möbel, Holzstapel und andere Unterschlüpfe sollten entfernt oder gesichert werden.
- Professionelle Bekämpfung: Bei einer akuten Rattenplage ist die Beauftragung eines spezialisierten Schädlingsbekämpfers, um eine nachhaltige Lösung zu gewährleisten, erforderlich.
Wichtig ist, dass nach § 12 der o.g. Kreisverordnung diejenigen ordnungswidrig handeln, die z.B. der Anzeigepflicht nicht nachkommen oder die Bekämpfungsmaßnahmen unterlassen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,00 € (in Einzelfällen bis 25.000,00 €) belegt werden.
Die Gemeinde Malente appelliert an alle Bürger*innen, aktiv zur Eindämmung der Rattenpopulation beizutragen. Gemeinsam können wir die Lebensqualität verbessern und die Gesundheit aller schützen.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Rattenbekämpfung steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Malente unter der Rufnummer 04523 9920-16 gerne zur Verfügung.
gez.
H. Godow
Bürgermeister