Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Zur Ausübung Ihres Wahlrechts in der Gemeinde Malente, müssen Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Malente stehen! Sie sind nur in dem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag, den 12. Januar 2025 mit Hauptwohnung im Melderegister der Gemeinde Malente gespeichert waren!
Wahlberechtigt sind alle Deutschen,
- die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren bis zum 23. Februar 2007) und
- seit mindestens drei Monaten (23. November 2024) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Wohnungsänderung ab dem 13. Januar 2025 bis zum 02. Februar 2025
Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Malente erfolgt nur auf Antrag. Der (formlose) Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist bis zum 02. Februar.2025 bei der Gemeinde Malente, Wahlamt, Bahnhofstraße 31, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen zu stellen.
Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben die Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.
Wohnungsänderung nach dem 02. Februar 2025
Sie ziehen nach dem 02. Februar 2025 um, so verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bis zum 02. Februar 2025 – also schon vor seinem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.
Beantragung des Wahlscheines
Den Antrag des Wahlscheines füllen Sie online unter www.wahlschein.de/1055028 aus oder senden eine E-Mail / Brief an die o. g. Anschrift. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Anschrift an.