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Gesamtes Wohngebiet wird zur eingeschränkten Haltverbotszone

Presseinformation

Wöbbensredder, Rothensander Weg und Klaus-Groth-Weg

Presseinformation 33/2025

Bisher gibt es eine eingeschränkte Haltverbotszone im Wöbbensredder zwischen der Lindenallee und dem Klaus-Groth-Weg.

Grund für die Einrichtung dieser eingeschränkten Haltverbotszone waren immer wieder parkende Fahrzeuge außerhalb der entlang der Straße baulich angelegten und eindeutig erkennbaren Parkbereiche (Parkstreifen). Diese eingeschränkte Haltverbotszone weitet sich demnächst auf das gesamte Wohngebiet Wöbbensredder, Rothensander Weg und Klaus-Groth-Weg aus.

Gründe für die Ausweitung sind, dass die Einbahnstraße Klaus-Groth-Weg für den Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben wurde. Parkende Autos im Klaus-Groth-Weg, gerade wenn diese in den Kurvenbereichen stehen, schränken die Kurveneinsicht ein und reduzieren die Straßenbreite für den in Gegenrichtung der Einbahnstraße fließenden Radverkehr.

Des Weiteren wird durch die eingeschränkte Haltverbotszone auch das Parken im Wendehammer des Rothensander Weges verboten, so dass hier keine parkenden Fahrzeuge mehr größere Fahrzeuge bei ihrem Wendemanöver behindern. Parkplätze stehen in dem Wohngebiet genügend zur Verfügung. Im Wöbbensredder gibt es entlang der Straße baulich angelegte Parkbereiche (Parkstreifen) und im Klaus-Groth-Weg gibt es einen großen Parkplatz mit Parkscheibenregelung.

Die eingeschränkte Haltverbotszone wird den Verkehrsteilnehmern/Verkehrsteilnehmerinnen durch eine Zonenbeschilderung am Beginn des Wöbbensredders seitens Einmündung von der Lindenallee angezeigt und gilt für das gesamte Wohngebiet. Beim Herausfahren wird diese Zonenregelung wieder aufgehoben.

Bitte beachten Sie künftig dieses Verkehrsschild und befolgen es, da es im gesamten Zonenbereich keine Wiederholungsschilder gibt.

gez.
H. Godow
Bürgermeister

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