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Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

Amtliche Bekanntmachungen

Auslegung der Unterlagen

Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG) zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Malente.

 

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