Bekanntmachung Recht auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung
gemäß § 42 Abs. 2 und Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 Bundesmeldegesetz (BMG).
Die Gemeinde Malente gibt das Recht auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 und Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 Bundesmeldegesetz (BMG) bekannt.