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Bekanntmachung Recht auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung

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gemäß § 42 Abs. 2 und Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 Bundesmeldegesetz (BMG).

Die Gemeinde Malente gibt das Recht auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 und Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 Bundesmeldegesetz (BMG) bekannt.

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