Satzung der Gemeinde Malente über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45, 2. Teilbereich, für das südliche Gebiet "Drei Eichen"
Nachstehend wird die Satzung der Gemeinde Malente über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45, 2. Teilbereich, für das südliche Gebiet "Drei Eichen" in Bad Malente-Gremsmühlen bekanntgegeben.