Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre B-Plan 51 b 13. Änderung
Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Malente über eine Veränderungssperre für ein Gebiet an der Diekseepromenade in Bad Malente-Gremsmühlen zwischen der Frahmsallee und dem Dieksee im Bereich der Grundstücke Diekseepromenade 1, 3, 4 und 5 einschließlich des Kreuzungsbereiches an der Gremsmühle und Grundstück Eutiner Str. 2.