Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
Auslegung der Unterlagen
Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG) zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Malente.