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Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

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Auslegung der Unterlagen

Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG) zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Malente.

 

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