Pressemitteilungen
Presseinformation der Kurverwaltung Malente
Die Kurverwaltung Malente gewährt seit Jahren u.a. Zuschüsse für die Durchführung von Veranstaltungen, die einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung und zur Stärkung des Tourismusstandortes leisten. Hierzu zählen z.B. kulturelle, sportliche oder gesundheitsorientierte Veranstaltungen.
Der für die Kurverwaltung Malente zuständige Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 23.09.2015 beschlossen für (touristische) Veranstaltungen im Jahr 2016 eine Ausschlussfrist für die Beantragung von Zuschüssen festzulegen, die am 31. Oktober 2015 endet.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Zuschuss-Anträge von Malenter Vereinen, Verbänden und Organisationen bei der Kurverwaltung der Gemeinde Malente eingegangen sein, um in den Beratungen über eine Zuschussgewährung für 2016 grundsätzlich berücksichtigt werden zu können.
Die in dem Antrag darzustellenden Mindestangaben ergeben sich aus einem Antragsmuster, dass über die homepage der Gemeinde Malente heruntergeladen werden oder bei der Kurverwaltung angefordert werden kann.
Über die bis zum 31.10.2015 abschließend vorliegenden Anträge will der Tourismusausschuss noch in 2015 beraten und entscheiden. Die Gewährung eines Zuschusses orientiert sich dabei an dem im Wirtschaftsplan 2016 der Kurverwaltung Malente bereitgestellten Geldern. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Eine Zuschussgewährung setzt die Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnungen, Quittungen u.a.) über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach Beendigung der Veranstaltung voraus. Eine mögliche ganz oder teilweise Rückforderung des Zuschusses bei nicht zweckentsprechender Verwendung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Georg Kurz
(Kurdirektor)