Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

06.02.2015.

Pressemitteilung Nr. 1/2015

Winterdienst in der Gemeinde Malente


Ohne Sie würde in der Winterzeit oftmals nichts mehr gehen - die Frauen und Männer in orange vom Baubetriebshof der Gemeinde Malente! Mit unermüdlichem Einsatz sorgen Sie im Winter für die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gemeindestraßen-, Wegen und Plätzen. Hierbei ist es für Sie keine Seltenheit, dass Ihr Arbeitstag bereits um 4 Uhr in der Früh beginnt. Je nach Witterungsverhältnissen sind auch Nachtschichten erforderlich, damit die Bürger unbeschadet Schulen, Arbeitsplätze und andere Zielorte erreichen.

Jedoch sind auch die Grundstückseigentümer gemäß der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den öffentlichen Geh- und Fußwegen sowie der kombinierten Geh- und Radwege verpflichtet. Leider, so Bürgermeister Koch, kommt es zurzeit vermehrt zu Beschwerden über die Eigentümer, die Ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen würden. An dieser Stelle weist er in aller Deutlichkeit auf die Einhaltung der Regelungen in der Straßenreinigungssatzung hin, insbesondere auf den Umstand, dass der Schnee nicht auf die Fahrbahn verbracht werden darf und der Einsatz von Streusalzen sowie anderen ätzenden Stoffen verboten ist.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Malente kann auf der Internetseite www.malente.de oder direkt im Rathaus bei Frau Spindler, Zimmer 31 eingesehen werden.

Bad Malente-Gremsmühlen, den 05.02.2015

Gemeinde Malente
-Der Bürgermeister-
Gez. Koch