Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

13.11.2014.

Pressemitteilung Nr. 36/2014

Straßenreinigung und Pflegeschnitt von Hecken in Bad Malente-Gremsmühlen

 

Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen verschönern das Ortsbild. Sie können aber auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgänger- und Straßenverkehrs beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig ausgeästet und auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.

Die Eigentümer von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Wegen und Straßen werden in der Gemeinde Malente im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht nach dem Straßen- und Wegegesetz gebeten, ihre Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass folgende sogenannte Licht-raumprofile frei bleiben. Auf Geh- und Radwegen entspricht dies einer Höhe von mind. 2,50 m und über Straßenfahrbahnen sollten mind. 4,00 m frei bleiben. Dies soll unter anderem sicherstellen, dass Verkehrszeichen gut sichtbar sind sowie die Laternen die Straßen- und Wege uneingeschränkt beleuchten können. Sie gewährleisten damit auch den öffentlichen Ver- und Entsorgungsfahrzeugen wie Kehrmaschinen und Müllabfuhr, dass diese ihre Arbeiten problemlos ausführen können. Durch eine regelmäßige Überprüfung und Pflege Ihrer Anpflanzungen wird zudem die Verletzungsgefahr durch herabhängende Äste oder dornige Zweige auch für Fußgänger und Radfahrer gebannt.

Des Weiteren möchte die Gemeinde Malente auch auf die Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente vom 21.12.1994 hinweisen, insbesondere auf die   wö-chentliche Reinigungspflicht (§ 3 der Satzung) für die Straßenteile, die in § 2 Abs. 1 der Satzung aufgeführt sind. Soweit noch nicht geschehen, werden auch hier die Grundstückseigentümer um entsprechende Veranlassung gebeten, damit sich der Kurort den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen jederzeit in einem ansprechenden Äußeren präsentiert.

Die Satzung über die Straßenreinigung kann auf der Internetseite der Gemeinde Malente http://www.malente.de/de/ortsrecht-oeffentliche-sicherheit-ordnung oder im Rathaus, Bahnhofstr. 31, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen, eingesehen werden.

In den kommenden Wochen wird dann die Einhaltung der o.g. Bestimmungen wieder verstärkt kontrolliert. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen, Frau Paul (Pflegeschnitt von Hecken), Tel. 04523/9920-13, und Frau Spindler (Straßenreinigung), Tel. 04523/9920-35, gerne zur Verfügung.


gez. Koch
Bürgermeister