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Pressemitteilung Nr. 31/2014
Die Kurverwaltung Malente gewährt seit Jahren u.a. Zuschüsse für die Durchführung von Veranstaltungen, die einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung und zur Stärkung des Tourismusstandortes leisten. Hierzu zählen z.B. kulturelle, sportliche oder gesundheitsorientierte Veranstaltungen .
Der für die Kurverwaltung Malente zuständige Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 10.09.2014 beschlossen für (touristische) Veranstaltungen im Jahr 2014 eine Ausschlussfrist für die Beantragung von Zuschüssen festzulegen, die am 31. Oktober 2014 endet.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Zuschuss-Anträge von Malenter Vereinen, Verbänden und Organisationen bei der Kurverwaltung der Gemeinde Malente eingegangen sein, um in den Beratungen über eine Zuschussgewährung für 2015 grundsätzlich berücksichtigt werden zu können.
Die in dem Antrag darzustellenden Mindestangaben ergeben sich aus einem Antragsmuster, dass über die homepage der Gemeinde Malente heruntergeladen werden oder bei der Kurverwaltung angefordert werden kann.
Über die bis zum 31.10.2014 abschließend vorliegenden Anträge will der Tourismusausschuss noch in 2014 beraten und entscheiden. Die Gewährung eines Zuschusses orientiert sich dabei an dem im Wirtschaftsplan 2015 der Kurverwaltung Malente bereitgestellten Geldern. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Eine Zuschussgewährung setzt die Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnungen, Quittungen u.a.) über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach Beendigung der Veranstaltung voraus. Eine mögliche ganz oder teilweise Rückforderung des Zuschusses bei nicht zweckentsprechender Verwendung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Georg Kurz
(Kurdirektor)