Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

18.08.2014.

Pressemitteilung Nr. 26/2014

Seniorenpässe 2014 - Änderung der Antragsberechtigungen

 

Der 1. stellv. Bürgermeister Kienle teilt mit, dass die Antragsberechtigungen für den Erwerb eines Seniorenpass der Gemeinde Malente überarbeitet wurden.
Für Frauen und Männer, die in der Gemeinde Malente mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, gilt ab sofort das gleiche Eintrittsalter ab 60 Jahre (Stichtag für die Antragstellung ist der jeweilige Geburtstag).

Weiterhin antragsberechtigt sind folgende Personen, die in der Gemeinde Malente mit Hauptwohnsitz gemeldet sein müssen:
 - Alle Personen ohne Begrenzung des Alters mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
 (Vorlage des Schwerbehindertenausweises ist erforderlich)
- Bezieher/innen von Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII und Bezieher/innen von Hilfe zum   Lebensunterhalt nach SGB XII;
 als Nachweis ist der aktuelle Leistungsbescheid vorzulegen

Die Pässe für die Bewohner der Dorfschaften werden nur von den Dorfvorstehern ausgegeben und sind beim jeweiligen Dorfvorsteher zu erwerben.

Die Schutzgebühr beträgt je Pass 10 EURO. Antragsberechtigte haben Anspruch auf einen Seniorenpass. Mit dem Seniorenpass sind Vergünstigungen z. B. für eine 5-Seen- oder Kellerseerundfahrt oder für den Besuch der Schwimmhalle möglich.

Bewohner des Ortes Bad Malente-Gremsmühlen können während der Öffnungszeiten im Erdgeschoss des Rathauses der Gemeinde Malente, Bahnhofstr. 31, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen, Zi.-Nr. 7, den Seniorenpass erwerben.


Gemeinde Malente
- Der Bürgermeister -

gez. Kienle
1. stellv. Bürgermeister