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Gemeinde Malente untersagt aus Sicherheitsgründen die Personenbeförderung mit -Hein Schüttelborg-
Die Gemeinde Malente hat am Freitag vergangener Woche aus Sicherheitsgründen mit sofortiger Wirkung die Personenbeförderung mit der Feldkleinbahn "Hein Schüttelborg" untersagt. Dieses teilte Malentes Bürgermeister Michael Koch mit.
"Die Entscheidung, die Personenbeförderung mit "Hein Schüttelborg" zu untersagen, ist uns nicht leicht gefallen, zumal die Bahn sich in letzter Zeit immer mehr zu einer Freizeitattraktion entwickelt hat und zu einem touristischen Highlight werden könnte," erklärte Malentes Bürgermeister Michael Koch.
"Der Entscheidung vorausgegangen ist ein intensiver Abwägungsprozess zwischen den Interessen der Feldkleinbahn und deren Fahrgästen auf der einen Seite und Sicherheitsfragen auf der anderen Seite. Natürlich wird diese Entscheidung zu Diskussionen führen," so Bürgermeister Michael Koch weiter, "zumal erst vor wenigen Tagen auch unter meiner Beteiligung der Streckenabschnitt bis Bruhnskoppel eröffnet wurde. Letztlich führte an der Entscheidung jedoch kein Weg vorbei, als sich in den letzten Tagen vermehrt Zweifel an dem betriebssicheren Zustand der Strecke und der Fahrzeuge auftaten. Im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste war die Maßnahme unumgänglich. Wir können nicht die Augen schließen und hoffen, dass nichts passiert, wenn sich aus Gesprächen und Schreiben des für Eisenbahnen zuständigen Genehmigungsbehörde und aus einem Schreiben des Streckeneigentümers Zweifel an dem betriebssicheren Zustand der Gleise und möglicher Weise an der Betriebssicherheit der benutzten Fahrzeuge ergeben. Diese Zweifel wurden u. a. bezüglich der Befestigung der Schienen nach der Spurbreitenverkleinerung auf 600 mm und der Bremsanlage der Fahrzeuge geäußert. So müssen die Fahrzeuge nach eisenbahnrechtlichen Vorschriften über eine Druckluftbremse verfügen, was zurzeit nicht der Fall ist.
Strittig ist derzeit, ob es sich bei der Feldkleinbahn um eine Eisenbahn im Sinne des allgemeinen Eisenbahngesetzes und dem Landeseisenbahngesetz Schleswig-Holstein handelt. Dann wäre der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zuständig. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH ist nach seiner Auffassung jedoch nicht als Aufsichtsbehörde zuständig, da der Betreiber der Bahn seine Genehmigung zum Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur zurückgegeben hat. Damit scheint ein rechtsfreier Raum entstanden zu sein, in dem die Frage der Behördenzuständigkeit und vor allen Dingen auch der rechtlichen und technischen Anforderungen an den Betrieb der Eisenbahn nicht geklärt sind. Dieses Risiko, welche Behörde zuständig ist, und vor allen Dingen welche technischen Anforderungen zu stellen sind, können wir jedoch nicht auf den Fahrgast verlagern. In anderen Bundesländern werden Schienenbahnen, die nicht dem Eisenbahnrecht unterliegen, als "Fliegende Bauten" eingestuft und unterliegen damit dem Bauordnungsrecht. Zuständig für die Gebrauchsabnahme von derartigen "Fliegenden Bauten" und somit den Schienenbahnen ist in anderen Bundesländern die Bauaufsichtsbehörde."
Nach dem Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein haben die Ordnungsbehörden die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit bedroht ist. Daraus ergibt sich auch die Zuständigkeit der Gemeinde, wenn sie nicht Aufsichtsbehörde über die Bahn ist.
"Da nach den geäußerten Sicherheitsbedingungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei einem weiteren Befahren der Strecke zum Zwecke der Personenbeförderung zu einer Gefährdung dieser Personen aufgrund der Schienenbeschaffenheit und der genutzten Fahrzeuge kommen kann, musste die Gemeinde Malente handeln", so Bürgermeister Michael Koch, der weiter ausführte: "Was wir jetzt brauchen, ist eine gründliche und fundierte Analyse der Gesamtsituation, angefangen bei der Frage der Zuständigkeiten als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde aber auch der Zukunftssicherung von "Hein Schüttelborg". Dabei wird es auch um die Finanzierung des Streckenumbaus und der weiteren Attraktivitätssteigerung gehen. Dieses wird sicherlich ohne Fördermittel und andere öffentliche Zuschüsse nicht gehen."
"Ich weiß", so Bürgermeister Michael Koch, "dass meine Entscheidung von vielen Eisenbahnfreunden, insbesondere denen, die das Projekt mit hohem zeitlichen Engagement ehrenamtlich vorantreiben, als Rückschlag empfunden wird. Ich hoffe aber auch auf das Verständnis, dass im Zweifel die Sicherheit der Fahrgäste und des Betriebspersonals vorgehen. Insoweit kann meine Entscheidung, die eine vorläufige ist, bis die Betriebssicherheit der Strecke und der Fahrzeuge nachgewiesen ist, auch ein Aufbruch sein, um eine Unsicherheit, die durch nicht geklärte Zuständigkeits- und Sicherheitsfragen, entstanden ist, zu beenden. Bereits in der letzten Tourismusausschusssitzung hatte ich deshalb angeregt, ein gemeinsames Gespräch mit den Betreibern und den zuständigen Fachausschüssen der Gemeinde Malente und der Stadt Lütjenburg zu führen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass an einem solchen Gespräch auch die Behörden teilnehmen, die als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden in Betracht kommen. Zur Klärung dieser offenen Frage wird die Gemeinde Malente sich auch an das Innenministerium wenden."
Gez. Koch
Bürgermeister