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Zuschüsse für die Durchführung von touristischen Veranstaltungen in der Gemeinde Malente bis spätestens 31. Oktober 2013 beantragen
Die Kurverwaltung Malente gewährt seit vielen Jahren u. a. Zuschüsse für die Durchführung von Veranstaltungen, die einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung und zur Stärkung des Tourismusstandortes leisten. Hierzu zählen z. B. kulturelle, sportliche oder gesundheitsorientierte Veranstaltungen.
Der für die Kurverwaltung Malente zuständige Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 29.08.2013 beschlossen, für touristische Veranstaltungen im Jahre 2014 eine Ausschlussfrist für die Beantragung von Zuschüssen festzulegen, die am 31. Oktober 2013 endet.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Zuschuss-Anträge von Malenter Vereinen, Verbänden und Organisationen bei der Kurverwaltung der Gemeinde Malente eingegangen sein, um in den Beratungen über eine Zuschuss-gewährung für 2014 berücksichtigt werden zu können.
Die in dem Antrag darzustellenden Mindestangaben ergeben sich aus einem Antragsmuster, das über die Internetseite der Gemeinde Malente heruntergeladen oder bei der Kurverwaltung angefordert werden kann.
Über die bis zum 31.10.2013 vorliegenden Anträge will der Tourismusausschuss noch in diesem Jahr beraten und entscheiden. Die Gewährung eines Zuschusses orientiert sich dabei an dem im Wirtschaftsplan 2014 der Kurverwaltung Malente bereit gestellten Gelder. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Eine Zuschussgewährung setzt die Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnungen, Quittungen u.a.) über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach Beendigung der Veranstaltung voraus. Eine teilweise oder komplette Rückforderung des Zuschusses bei nicht zweckentsprechender Verwendung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
gez. Georg Kurz
Kurdirektor