Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

24.06.2011.

Richtigstellung des Artikels in den Lübecker Nachrichten vom 23.06.2011

Presseinformation Nr. 12/2011

Richtigstellung zu dem Artikel in den Lübecker Nachrichten (LN) am 23.06.2011 unter dem Titel "Die Straße ins Nichts - in Malente kämpfen Privatleute seit Jahren darum, eine Zufahrt zu ihren Baugrundstücken zu bekommen"

a) Zu den Darstellungen zur "Zufahrt zu Baugrundstücken"

Die in dem Artikel der LN genannten und in der Zeichnung der LN "LN-Grafik, jo-chen.wenzel@wgrafik.de, vereinfachte schematische Darstellung" abgebildeten rot schraffiert dargestellten "Drei Baugrundstücke ohne Zufahrt von der Rosenstraße" sind entgegen der Darstellung und Schilderung in dem LN-Artikel an eine öffentliche Straße angebunden bzw. erschlossen.

Dabei ist klarzustellen, dass überhaupt nur das obere (nördliche) Drittel der rot schraffierten Fläche das Baufenster eines eigenen Baugrundstückes darstellt. Dieses ist über das östlich davon gelegene Grundstück über die Rosenstraße 8 erschlossen.

Die unteren (südlichen) 2/3 der rot schraffierten Fläche stellen Baufenster dar, die es den Grundstückseigentümern ermöglichen, im hinteren (westlichen) Teil ihres Grundstücks eine weitere Bebauung vorzunehmen. Die von der Rosenstraße bis zum "Markantgrundstück" reichenden Grundstücke sind z. Z. nur im östlichen Teil direkt an der Rosenstraße bebaut und insofern vollständig - auch für die mögliche "Hinterbebauung" - über die Rosenstraße erschlossen.

Als zusätzliches Angebot hat die Gemeinde in dem Bebauungsplan Nr. 60 bereits 1999 die Möglichkeit geschaffen, die dort zulässige "Hinterbebauung" bei Realisierung alternativ über das im Bebauungsplan dargestellte "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger" zu erreichen, so dass eine privatrechtliche Einigung aller betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich ist, wenn diese eine Verbindung zur Sackstraße herstellen möchten. Von denjenigen Eigentümern, die die "Hinterbebauung“ realisieren könnten, sind bislang keine Wünsche an die Gemeinde herangetragen worden, das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zwecks Anbindung an die Sackstraße umzusetzen.

Dieses Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bleibt auch mit der derzeitigen Planung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes unverändert erhalten und ist in der Planung berücksichtigt.

b) Zu den Darstellungen zur geplanten Lärmschutzwand

Die in der Zeichnung der LN "LN-Grafik, jochen.wenzel@wgrafik.de, vereinfachte schematische Darstellung "abgebildeten" Geplante Lärmschutzwand (Höhe: 2,50 m) entspricht nicht der in der Sitzung des Planungsausschusses am 21.06.2011 vorgestellten Planung.

Entgegen der Darstellung der LN ist im Falle einer Markterweiterung nicht fast die gesamte Südseite des Plangebietes mit einer Lärmschutzwand zu versehen, sondern lediglich ein Abschnitt von 10 m Länge.


Gez.

(M. Koch)