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Schnee- und Glättebeseitigung in Bad Malente-Gremsmühlen
Schon vor dem offiziellen Winteranfang haben Eis und Schnee auch in der Gemeinde Malente Einzug gehalten.
Damit auch gerade zu dieser Jahreszeit sichere Verkehrsverhältnisse herrschen, weist die Gemeinde Malente alle Grundstückseigentümer auf ihre Anliegerpflichten bezüglich der Schnee- und Glättebeseitigung hin.
Diese sind in der „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente" festgelegt.
Als kurze Zusammenfassung hier die wichtigsten Punkte:
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Auf den Gewegen sind Schnee und Glätte nach den folgenden Bestimmungen zu beseitigen.
Gehwege im Sinn der Satzung sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist; dazu gehören auch die kombinierten Geh- und Radwege.
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Schnee ist in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, spätestens aber sobald der Verkehr auf den Gehwegen nicht mehr möglich ist, zu entfernen.
Der komplette Satzungstext findet sich auf der Internetseite der Gemeinde Malente
www.malente.de wieder oder ist im Ordnungsamt, Zimmer 7, erhältlich. Selbstverständlich steht man Ihnnen dort auch telefonisch oder persönlich mit Rat und Information zur Seite.Wir bitten alle Bürger, sich auf die veränderten Verkehrsbedingungen in der Winterperiode einzustellen und durch unsere gemeinsamen Anstrengungen allen Verkehrsteilnehmern die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten.
gez. Koch