Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

20.12.2010.

Schnee- und Glättebeseitigung in Bad Malente-Gremsmühlen

Presseinformation Nr. 48/2010

Schon vor dem offiziellen Winteranfang haben Eis und Schnee auch in der Gemeinde Malente Einzug gehalten.

Damit auch gerade zu dieser Jahreszeit sichere Verkehrsverhältnisse herrschen, weist die Gemeinde Malente alle Grundstückseigentümer auf ihre Anliegerpflichten bezüglich der Schnee- und Glättebeseitigung hin.

Diese sind in der „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente" festgelegt.

Als kurze Zusammenfassung hier die wichtigsten Punkte:

  • Auf den Gewegen sind Schnee und Glätte nach den folgenden Bestimmungen zu beseitigen.

Gehwege im Sinn der Satzung sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist; dazu gehören auch die kombinierten Geh- und Radwege.

  • Schnee ist in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, spätestens aber sobald der Verkehr auf den Gehwegen nicht mehr möglich ist, zu entfernen.
  • Glätte ist in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr entstandene Glätte ist bis 08.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
  • Die Gehwege sind in einer für den Verkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen. Für das Bestreuen ist die Verwendung von Salz, salzhaltigen Mischungen und anderen ätzenden Stoffen untersagt.
  • Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße und den Geh- bzw. Radweg geschafft werden. Der auf dem Gehweg befindliche Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Geh- bzw. Radweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden.
  • Die oben beschriebenen Pflichten werden in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den jeweiligen Eigentümern auferlegt, gleich, ob es sich um die Vorder-, Hinter- oder Seitenfront handelt.

Der komplette Satzungstext findet sich auf der Internetseite der Gemeinde Malente www.malente.de wieder oder ist im Ordnungsamt, Zimmer 7, erhältlich. Selbstverständlich steht man Ihnnen dort auch telefonisch oder persönlich mit Rat und Information zur Seite.

Wir bitten alle Bürger, sich auf die veränderten Verkehrsbedingungen in der Winterperiode einzustellen und durch unsere gemeinsamen Anstrengungen allen Verkehrsteilnehmern die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten.

 

 

gez. Koch