Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

06.08.2010.

Schonfrist für Wildgehege

Presseinformation Nr. 22/2010


Nach einem Gespräch, das Vertreter aller Fraktionen der Malenter Gemeindevertretung und Malentes Bürgermeister Michael Koch mit am Erhalt des Wildgeheges interessierten Bürgern geführt haben, zeichnen sich Chancen für den Erhalt des Malenter Wildgeheges ab.

Die Diskussion über die Zukunft des Malenter Wildgeheges war nach der letzten Finanzausschusssitzung entstanden, als angesichts der prekären Finanzsituation der Gemeinde Malente auch die Kosten für den Betrieb des Wildgeheges angesprochen wurden und eine Entscheidung über die Verlängerung des Pachtvertrages mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten als Eigentümerin der Fläche des Wildgeheges zunächst vertagt wurde.

Bürgermeister Michael Koch und die Vertreter der Fraktionen bezeichneten das Gespräch mit den am Erhalt des Wildgeheges interessierten Bürgern als sehr konstruktiv. Der Finanzausschussvorsitzende, Wilfred Knop, erklärte dazu, dass diese Gespräche Anlass zu der Hoffnung geben, künftig zu einem für die Gemeinde wirtschaftlicheren Betrieb des Wildgeheges zu kommen. "Deshalb", so Knop, "besteht zwischen den Gesprächsteilnehmern Einvernehmen, im Haushalt 2011 nochmals Mittel für den Betrieb des Wildgeheges bereit zu stellen. Die Fraktionen erwarten jedoch, dass noch im Jahr 2010 erste konzeptionelle Überlegungen über die künftigen Inhalte des Betriebes, dessen Finanzierung und die Trägerschaft des Wildgeheges vorgelegt werden".

Bürgermeister Michael Koch äußerte die Hoffnung, dass sich mit dem Engagement der am Erhalt des Wildgeheges interessierten Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt Sponsoren finden lassen, die die Gemeinde von einem Teil der Betriebskosten entlasten. Auch die Gründung eines Fördervereins könnte ein hilfreicher Beitrag der Öffentlichkeit sein. Koch hob noch einmal hervor, dass es sich bei dem Betrieb des Wildgeheges um eine der sogenannten freiwilligen Leistungen der Gemeinde handelt, die angesichts der Haushaltssituation der Gemeinde auf den Prüfstand gestellt werden, da die Gemeinde mit ihren Einnahmen zunächst ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen müsse.

gez. M. Koch