Pressemitteilungen
Mikrozensus 2022
Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte Schleswig-Holsteins erhalten seit Jahresbeginn 2022 ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes für Schleswig-Holstein, das über die Erhebung informiert. Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2022. Für den Mikrozensus besteht Auskunftspflicht.
Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie viele Familien mit Kindern gibt es in Schleswig-Holstein? Wie ist die Lebenssituation alleinerziehender Mütter oder Väter in unserer Gesellschaft? Antworten auf solche oder andere Fragen gibt der Mikrozensus, eine gesetzlich vorgeschriebene amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet.
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag beschlossene Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016.
Es werden alle Haushalte gebeten, die im Laufe des Jahres 2022 ein Schreiben des Statistischen Amtes erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten die Interviews ausschließlich telefonisch durch.
gez.
Tanja Rönck
Bürgermeisterin