Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

21.06.2021.

Verlängerung der Gültigkeit der Seniorenpässe bis zum 30.06.2022

Presseinformation 17/2021

 

Bürgermeisterin Rönck teilt mit, dass die im Jahr 2020 verkauften Seniorenpässe weiterhin ihre Gültigkeit bis zum 30.06.2022 beibehalten werden.

Sämtliche Wert-Bons der seit 01.07.2020 gültigen Pässe können daher bis zum oben genannten Termin, ohne Einschränkung, zur vergünstigten Inanspruchnahme der angebote-nen Leistungen (Schwimmen, Gymnastik usw.) vorgelegt werden.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses der Gemeinde Malente, Bahnhofstr. 31, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen, Seniorenpässe zu erwerben.

Antragsberechtigt sind folgende Personen, die in der Gemeinde Malente mit Hauptwohnsitz gemeldet sein müssen:

1. Alle Personen ab 60 Jahre (Stichtag für die Antragstellung ist der jeweilige Geburtstag),

2. Alle Personen ohne Begrenzung des Alters mit einem Grad der Behinderung von
mindestens 50 (Vorlage des Schwerbehindertenausweises ist erforderlich) und

3. Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung nach dem SGB II oder Bezieher
von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
(Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides ist erforderlich).

Die Schutzgebühr je Pass beträgt 10,00 Euro. Die Antragsberechtigten haben nur Anspruch auf einen Seniorenpass.

gez. Tanja Rönck
Bürgermeisterin