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Straßenreinigung in Bad Malente-Gremsmühlen
Der zurückliegende Winter und der Frühjahrsbeginn haben auf den Straßen des Kneippheilbades Bad Malente-Gremsmühlen deutliche Spuren hinterlassen.
Selbst noch Streusandreste, aber auch andere Ablagerungen, z. B. auf Fahrbahnen und Gehwegen sowie in Rinnsteinen warten vielerorts auf Beseitigung.
In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Michael Koch auf die Bestimmung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente vom 21.12.1994 hin.
Hier spricht er besonders die wöchentliche Reinigungspflicht (§ 3 der Satzung) für die Straßenteile an, die in § 2 Abs. 1 der Satzung aufgeführt sind. Somit unterliegen z. B. nicht nur Gehwege und Rinnsteine, sondern auch die anliegenden Fahrbahnhälften der regelmäßigen Reinigung.
Soweit noch nicht geschehen, bittet Bürgermeister Michael Koch um entsprechende Veranlassung, damit sich der Kurort den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen jetzt zum Frühjahr in einem ansprechenden Äußeren präsentiert und gleichzeitig eine vernünftige Oberflächenentwässerung gewährleistet ist.
In den kommenden Wochen wird dann die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenreinigungs-satzung wieder verstärkt kontrolliert werden.
Exemplare der Satzung über die Straßenreinigung sind im Ordnungsamt der Gemeinde Malente erhältlich.
gez. Koch