Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

23.08.2019.

Sperrung der Anlagen an Badestellen

Pressemitteilung 31/2019

 

Die Gemeinde Malente ist veranlasst ab sofort und bis auf Weiteres Stege oder sonstige Anleger, Badeinseln und Wasserrutschen sowie Sprungtürme der gemeindeeigenen Seen, die der Gemeinde Malente angehören, zu sperren.

Der Auslöser für diese Maßnahme ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Hier wird aufgeführt, dass ohne die Beaufsichtigung der o.g. Anlagen ein erhöhtes Verletzungs- und Ertrinkungsrisiko besteht.

Die Gemeinde ist nicht in der Lage diese Aufsicht an den gemeindeeigenen Seen zu stellen. 

Ausgenommen von dieser Sperrung, ist das Strandbad am Dieksee.

Diese o.g. Regelung bezieht sich nur auf die Nutzung der o.g. Anlagen, gebadet werden darf an den o.g. Seen und Badstellen weiterhin.

 

Schmidt
Büroleitung