Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

27.12.2017.

Pressemitteilung Nr. 58/2017

Silvesterfeuerwerk

 

Die Gemeinde Malente weist darauf hin, dass nur gebrauchsfertige pyrotechnische Gegenstände der Klasse I und II, die mit einer aufgeklebten Bedienungsanweisung versehen sind und die Angaben über Brenndauer und Zünder haben, verwendet werden dürfen. Dabei sind die Bedienungsanweisungen genau einzuhalten. Die Änderung von fertig gelieferten pyrotechnischen Gegenständen ist verboten. 

Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe (mind. 200 m) von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern nicht zulässig ist. Zu baulichen Anlagen sowie Hecken ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten, ggf. sind zusätzliche geeignete Sicherheitsvorkehrungen vorzunehmen. Außderdem sollte vor dem Abschuss auf Windstärke und Windrichtung geachtet werden und es sollte geeignetes Löschmaterial, wie z.B. Wasser, Sand, Eimer, Spaten u.ä. bereitgehalten werden.

Bei eventuellen Brand- oder Unglücksfällen bewahren Sie vor allem Ruhe und rufen umgehend Hilfe über den Notruf 112. 

 

Gez. Kienle
1.stellv. Bürgermeister