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Frau Ulrike Behrens legt ihr Amt als Bürgervorsteherin nieder
Die Gemeinde Malente teilt mit, dass Bürgervorsteherin Ulrike Behrens ihr Amt als Bürgervorsteherin zum 31. Oktober 2009 niederlegt.
Zu den Gründen ihrer Entscheidung sagte Bürgervorsteherin Ulrike Behrens: "Die in letzter Zeit erheblich gestiegenen zeitlichen Anforderungen an die Ausfüllung dieses Ehrenamtes kann ich mit meiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr in Einklang bringen, da eine Vielzahl der terminlichen Verpflichtungen, die ich als Bürgervorsteherin wahrnehme, in die tägliche Arbeitszeit fallen. Hinzu kommen gesundheitliche Gründe, die mich zu der mir nicht leicht gefallenen Entscheidung, mein Amt als Bürgervorsteherin der Gemeinde Malente aufzugeben, bewogen haben. Da es meinen Vorstellungen von der Aufgabenerfüllung als Bürgervorsteherin widerspricht, die Verpflichtungen "nur mit halber Kraft" wahrzunehmen, ist die Aufgabe des Amtes als Bürgervorsteherin der Gemeinde Malente eine richtige und logische Konsequenz. Ich werde weiter der Gemeindevertretung der Gemeinde Malente angehören und künftig Aufgaben in einem Fachausschuss wahrnehmen wollen.
Ich danke allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, den Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen und Vereinen sowie der Verwaltung, die mich in den Jahren meiner Amtszeit als Bürgervorsteherin unterstützt und begleitet haben."
Das Amt der Bürgervorsteherin ist das höchste politische Amt in der Gemeinde Malente. Bürgervorsteherin Ulrike Behrens hat das Amt seit dem 21.04.1998 ausgeübt.
"Mit Bürgervorsteherin Ulrike Behrens verliert die Gemeinde Malente eine engagierte und anerkannte Bürgervorsteherin", so Malentes Bürgermeister Michael Koch.
Die Neuwahl einer Bürgervorsteherin bzw. eines Bürgervorstehers soll in der nächsten Gemeindevertretersitzung stattfinden, die für den 17.11.2009 terminiert ist. Bis zur Neuwahl einer Bürgervorsteherin bzw. eines Bürgervorstehers führt der stellvertretende Bürgervorsteher, Günter Möller, die Amtsgeschäfte federführend. Zu den Aufgaben einer Bürgervorsteherin bzw. eines Bürgervorstehers zählen neben dem Vorsitz in der Gemeindevertretung die Einberufung und Leitung der Einwohnerversammlungen, die Vertretung der Belange der Gemeindevertretung und in Abstimmung mit dem Bürgermeister der Gemeinde in der Öffentlichkeit sowie die Vertretung der Gemeinde bei öffentlichen Anlässen.
Gez. Michael Koch
Bürgermeister