Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

03.01.2017.

Pressemitteilung Nr. 2/2017

Seniorenpässe 2017

 

Ab sofort werden während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Zimmer-Nr. 2, 3, 4) im Erdgeschoss des Rathauses der Gemeinde Malente, Bahnhofstr. 31, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen, die Seniorenpässe für das Jahr 2017 für die Bewohner des Ortes Bad Malente-Gremsmühlen verkauft.

Die Pässe für die Bewohner der Dorfschaften werden nur von den Dorfvorstehern ausgegeben.

Antragsberechtigt sind folgende Personen, die in der Gemeinde Malente mit Hauptwohnsitz gemeldet sein müssen:

1. Alle Personen ab 60 Jahre (Stichtag für die Antragstellung ist der jeweilige Geburtstag)

2. Alle Personen ohne Begrenzung des Alters mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 (Vorlage des Schwerbehindertenausweises ist erforderlich)

3. Bezieher/innen von Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII und Bezieher/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII; als Nachweis ist der aktuelle Leistungsbescheid vorzulegen

 

Die Schutzgebühr beträgt je Pass  10,00 €. Antragsberechtigte haben Anspruch auf einen Seniorenpass. Mit dem Seniorenpass sind Vergünstigungen z. B. für eine 5-Seen- oder Kellerseerundfahrt oder für den Besuch der Schwimmhalle möglich. Im Jahr 2016 haben insgesamt 164 Seniorinnen und Senioren aus der Gemeinde Malente einen Seniorenpass erworben.

 

Gemeinde Malente

- Die Bürgermeisterin -

 gez. Kienle

1. stellv. Bürgermeister