Holsteinsiche Schweiz

Pressemitteilungen

29.09.2016.

Pressemitteilung

Zuschüsse für die Durchführung von touristischen Veranstaltungen in der Gemeinde Malente in 2017 bis spätestens 31. Oktober 2016 beantragen

 

Die Kurverwaltung Malente gewährt seit Jahren u.a. Zuschüsse für die Durchführung von Veranstaltungen, die einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung und zur Stärkung des Tourismusstandortes leisten. Hierzu zählen z.B. kulturelle, sportliche oder gesundheitsorientierte Veranstaltungen . 

Der für die Kurverwaltung Malente zuständige Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossen für (touristische) Veranstaltungen im Jahr 2017 eine Ausschlussfrist für die Beantragung von Zuschüssen festzulegen, die am 31. Oktober 2016 endet.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Zuschuss-Anträge von Malenter Vereinen, Verbänden und Organisationen bei der Kurverwaltung der Gemeinde Malente eingegangen sein, um in den Beratungen über eine Zuschussgewährung für 2017 grundsätzlich berücksichtigt werden zu können.

Die in dem Antrag darzustellenden Mindestangaben ergeben sich aus einem Antragsmuster, dass über die homepage der Gemeinde Malente heruntergeladen werden oder bei der Kurverwaltung angefordert werden kann.

Über die bis zum 31.10.2016 abschließend vorliegenden Anträge will der Tourismusaus-schuss noch in 2016 beraten und entscheiden. Die Gewährung eines Zuschusses orientiert sich dabei an dem im Wirtschaftsplan 2017 der Kurverwaltung Malente bereitgestellten Geldern. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Eine Zuschussgewährung setzt die Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnungen, Quittungen u.a.) über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach Beendigung der Veranstaltung voraus. Eine mögliche ganz oder teilweise Rückforderung des Zuschusses bei nicht zweckentsprechender Verwendung bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

 

Antragsformular-Zuschüsse-2017

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Georg Kurz

(Kurdirektor)