Kinder- und Jugendbeirat
In der Zeit vom 15. bis 19. November 2021 fand erstmalig die Wahl eines Kinder- und Jugendbeirates in der Gemeinde Malente statt. Wahlberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Malente haben. Der Kinder- und Jugendbeirat wurde in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl per Briefwahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre.
Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt die Interessen und Belange der jüngeren Generation der Gemeinde Malente, auch in den Ausschusssitzungen. Jährlich finden 6 Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates statt. Einmal jährlich berichtet der Vorsitzende im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport über die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirates. Die Termine, Tagesordnungen und Protokolle können im Bürgerinformationssystem öffentlich eingesehen werden: Sitzungen - Übersicht je Gremium und Datumsbereich (malente.de).
Bereits heute möchten wir auf die nächste landesweite Wahl der Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein im November hinweisen. In der Gemeinde Malente findet die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates vom 20.-24. November 2023 statt.
Wahlbekanntmachung Kinder- und Jugendbeiratswahl 20.11. - 24.11.2023
Flyer zu den Landeweiten Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein
Bewerberblatt 2023 Kinder- und Jugendbeirat
Besetzung des Kinder- und Jugendbeirats
- Vorsitz: Felix Assmann
- stellv. Vorsitz: Tristan Schmidt
- Protokollführung: Lea Schmidt
- Beisitzer: Niclas Abelstedt
- Beisitzerin: Vanessa Huboi
- Beisitzerin: Fiona Kwiatkowska
In der konstituierenden Sitzung am 17.01.2022 wurde Felix Assmann zum Vorsitzenden gewählt.
Für Fragen zum Kinder- und Jugendbeirat steht seitens der Verwaltung Frau Seidensticker unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: angela.seidensticker@gemeinde-malente.landsh.de und telefonisch unter 04523 9920-45.
Satzung des Kinder- und Jugendbeirats
Weitere Informationen, u.A. zur Wahlberechtigung und Aufgaben des Kinder- und Jugendbeirates, können der angefügten Satzung entnommen werden:
Satzung des Kinder- und Jugendbeirats