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Winterdienst in Malente – Sicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe

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Presseinformation 01/2026

Der Winter hat uns fest im Griff, und Winterdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Gemeinde Malente informiert daher über die Organisation des Winterdienstes und die Mitwirkungspflichten der Bürgerinnen und Bürger.

Der Bauhof der Gemeinde führt in den Wintermonaten den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch. Diese Maßnahmen erfolgen situationsabhängig und in Abhängigkeit von der jeweiligen Wetterlage. Grundlage ist eine fortlaufende Beobachtung der Wetterentwicklung. Dazu werden bereits ab 4 Uhr morgens Glätte und Schneefall in unserer Gemeinde überprüft. Mit Fahrzeugen und zu Fuß mit Schneeschaufeln sind dann rund 20 Beschäftigte unterwegs, um die Gemeindestraßen auch im Winter passierbar zu machen. Gleichwohl kann es insbesondere bei plötzlichem Wetterumschwung, anhaltendem Schneefall oder stark wechselnden Temperaturen dazu kommen, dass nicht alle Verkehrsflächen sofort oder gleichzeitig geräumt oder gestreut werden können.

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass kein individueller Rechtsanspruch auf die Durchführung des Winterdienstes besteht. Der Winterdienst erfolgt nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Verkehrsflächen und im Rahmen der verfügbaren personellen und technischen Kapazitäten. Vorrangig berücksichtigt werden Straßen und Bereiche mit besonderer öffentlicher Bedeutung. Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, reine Anliegerstraßen oder Stichstraßen können im Einzelfall daher nur nachrangig oder sogar gar nicht in den Winterdienst einbezogen werden.

Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind gehalten, ihr Verhalten stets den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen und besondere Vorsicht walten zu lassen.

Aber auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Malente in der Pflicht, die Gehwege in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen. Hier gilt: Schnee ist in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schnellfall, bei langanhaltendem Schneefall oder Schneewehen, jedenfalls aber, sobald der Verkehr auf den Gehwegen nicht mehr möglich ist, zu entfernen.

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu räumen. Dabei darf der Schnee nicht von den anliegenden Grundstücken auf die Straße und den Geh- bzw. Radweg geschafft werden. Auf den mit Sand oder Kies befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen.

Glätte ist in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist. Nach 20.00 Uhr entstandene Glätte ist bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Die Verwendung von Salz, salzhaltigen Mischungen und anderen ätzenden Stoffen ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen enthält der neue Flyer zum Thema Winterdienstpflicht auf Gehwegen, der im Rathaus und im Bauamt erhältlich ist und auch auf malente.de zu finden ist.

Gemeinsam können wir so die Verkehrssicherheit auf Straßen und Gehwegen im Winter bestmöglich gewährleisten.

gez.
H. Godow
Bürgermeister

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