Einrichtung einer eingeschränkten Haltverbotszone in der Auguststraße
Presseinformation 53/2024
In der Auguststraße wird zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße eine eingeschränkte Haltverbotszone eingerichtet. Die eingeschränkte Haltverbotszone gilt in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr bis 16 Uhr. In dieser Zeit darf in der Auguststraße nur gehalten werden (bis zu drei Minuten oder zum zügigen Be- und Entladen des Fahrzeugs).
Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass in der Auguststraße tagsüber (außer Samstag und Sonntag) kein Parkverkehr und auch kein Parksuchverkehr stattfindet, um einen Parkplatz zu finden.
Autofahrer*innen, die in die Auguststraße hineinfahren, müssen am Ende der Straße wenden. Da es aus Platzgründen keinen Wendehammer gibt, muss mehrmalig rangiert werden, um das Fahrzeug zu wenden. Da die Straße am Ende abschüssig ist, muss leicht „bergan“ gefahren werden.
Bei diesem Rangiermanöver und Anfahren entstehen immer wieder in kurzer Zeit erhebliche Schäden an der wassergebundenen Straße, die neben der Oberflächenbeschädigung auch den geführten Wasserabfluss beschädigen. Gleiches passiert beim „leichten Berganfahren“, wenn man den Parkplatz am rechten Fahrbahnrand im unteren Bereich der Auguststraße in Richtung Friedrichstraße verlässt.
Die eingeschränkte Haltverbotszone tagsüber von Montag bis Freitag trägt dazu bei, den Verkehr in der Straße erheblich zu verringern und damit die Straße zu schützen.
Der/die Verkehrsteilnehmer*in, der/die einen Parkplatz sucht, sieht im Einmündungsbereich der Auguststraße die eingeschränkte Haltverbotszonenbeschilderung in Verbindung mit der Sackgassenbeschilderung und verzichtet dann auf das Hineinfahren, da das Parken in der genannten Zeit nicht erlaubt ist.
Leider ist mit dieser Maßnahme auch der Wegfall von Parkplätzen verbunden. Jedoch ist das Parken montags bis freitags zwischen 16 Uhr und 8 Uhr und am Samstag und Sonntag erlaubt.
Die Beschilderung wird in den nächsten Tagen aufgestellt und es wird um Beachtung der neuen Regelung gebeten, da die Verkehrsüberwacher*innen für den ruhenden Verkehr diese regelmäßig überwachen werden und bei Verstoß gegen das eingeschränkte Haltverbot entsprechende Verwarnungen erteilen.
gez.
H. Godow
Bürgermeister