Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 101 der Gemeinde Malente und Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für das Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen

Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 101 der Gemeinde Malente für das Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen östlich der Plöner Straße, südlich der Wohnbebauung an der Hinrich-Wrage-Straße einschließlich der Bestandsbebauung des ehem. "Kieler Stadtklosters", westlich des Bergengehölzes sowie nördlich der landwirtschaftlichen Flächen an der Plöner Straße/ Vierth;
Hier: Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)