Sprungziele

​​​​​​​Bahnhofstraße - Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

  • Presseinformation

Presseinformation 14/2025

Im Rahmen der Radverkehrsschau des Kreises Ostholstein im letzten Jahr wurde die Radwegbenutzungspflicht in der Bahnhofstraße zwischen der Bahnlinie Malente-Lütjenburg und der Kreuzung Bahnhofstraße/Rosenstraße aufgehoben, so dass Radfahrende künftig, nach Änderung der Beschilderung, in diesem Abschnitt grundsätzlich die Fahrbahn benutzen müssen.

Zusätzlich wird der Gehweg in diesem Abschnitt der Bahnhofstraße zwischen der Bahnlinie Malente-Lütjenburg und der Kreuzung Bahnhofstraße/Rosenstraße für Radfahrende frei gegeben, so dass Radfahrende auf dem Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Radfahrende können sich dann entscheiden, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg benutzen.

Gründe für die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sind die ständig wechselnden parkenden Fahrzeuge in den Parkbuchten direkt am Radweg, bei denen die Beifahrertür zum Aussteigen auf den Radweg aufgeschlagen wird und dies eine Gefahr für die Radfahrenden darstellt (gerade bei Radbegegnungsverkehr) sowie Fußgänger*innen, die den Radweg ständig queren müssen, um auf die andere Straßenseite zu wechseln.

Des Weiteren ist der Gehweg vor einigen Geschäften und Restaurants mit Kleiderständern, Stühlen und Tischen belegt, weshalb Fußgänger*innen beim Vorbeigehen regelmäßig auf den Radweg ausweichen müssen.

Aus diesen Gründen ist die alleinige Nutzung des Radweges durch Radfahrende in beide Fahrtrichtungen nicht möglich, weshalb die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht erfolgte.

Die Änderung der jetzigen Beschilderung auf die neue Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erfolgt in der Zeit vom 17.03.2025 bis 21.03.2025.

Nach Änderung der Beschilderung können Radfahrende entweder die Fahrbahn benutzen oder auf dem Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Dies müssen alle Radfahrenden dann beachten.

gez.
H. Godow
Bürgermeister

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.