Leistungsbeschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung haben Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Folgende Bereiche werden gefördert/bezuschusst:
- Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15 Euro gefördert.
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 154,50 Euro jährlich (103 Euro für das erste, 51,50 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit diese für die Erreichung festgelegter Lernziele erforderlich ist.
- Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern, Kindern in Schulen, Kindertagesstätten und Horten werden in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Die Kosten für die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für Schülermonatskarten werden komplett übernommen, soweit die Kostenübernahme nicht durch Dritte erfolgt.
Teaser
Eltern können für Ihre Kinder eine zusätzliche Förderung beantragen, zum Beispiel für Ausflüge, Klassenfahrten oder die Mittagsverpflegung in Schulen oder Kindertagesstätten.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Jobcenter (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II),
- an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Sozialamt oder Wohngeldstelle).
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie alle Anlaufstellen in Schleswig-Holstein für die Beantragung von Leistungen des Bildungspaketes.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).