Durchführung von Modellprojekten im Bereich "Tourismus"
Presseinformation 9/2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Ziffer 6 des Beschlusses der Ministerpräsidenten-Konferenz vom 22.03.2021 können die Länder im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept, einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Das Land Schleswig-Holstein hat das Bewerbungsverfahren eröffnet.
Um es vorweg zu nehmen: Die Gemeinde Malente wird keinen eigenen Antrag als Modellkommune einreichen.
Warum nicht?
Grundsätzlich gibt es aus Sicht von Hoteliers und Vermietern sowie der Gastronomie Interesse, eine solche Modellregion zu beantragen.
Aktuell scheint (konträr zu den Vorgaben zur Bewerbung als Modellregion) aber offen, wer schlussendlich davon partizipiert. Hier sei exemplarisch auf einen Artikel vom 30.03.2021 in den LN verwiesen, im welchem z.B. das RKI nur noch von „Außengastronomie und Familien in einer Ferienwohnung“ spricht. Nur diesen Bereich nannte im gleichen Artikel auch R. Stegner. Damit wäre es ein nur sehr eingeschränkter Kreis, der hiervon profitieren würde.
Zudem ist bereits, auch ohne die Aufwendungen als Modellregionen, in der Presse bekannt gegeben worden, dass die Außen-Gastronomie ab Montag, 12.04.2021, wieder öffnen darf.
Ebenfalls negativ fiel die Betrachtung für ein Worst Case – Szenario aus: Was, wenn der sprichwörtliche „Schuss nach hinten losgeht“? Entweder, die Gemeinde wird durch die Bekanntgabe quasi „überrollt“ und kommt mit dem Testen usw. nicht hinterher, oder die Gemeinde wird durch diese Öffnung und die damit leider auch verbundene Uneinsichtigkeit und Unvernunft einiger Leute zu einem „Hotspot“.
Zudem ist die Zeit zur Schaffung der notwendigen Test-Infrastruktur und Test–Kapazitäten zu knapp:
- Test bei Anreise / Kontrolle von aktuellen Testergebnissen, zusätzlich muss
- innerhalb von einer kurzen Zeitspanne nach der Anreise (den Zeitraum legt das Gesundheitsamt fest) allen Gästen ein weiterer Test angeboten werden (bei Selbsttestungen muss dieser begleitet werden), und
- beim Wunsch zum Besuch eines gastronomischen Angebotes bedarf es wiederum einer Testbescheinigung (nicht älter als 24 h), Gleiches gilt auch für weitere Einrichtungen und für das Personal mit „Gästekontakt“
Letztendlich wäre die Gemeinde im nahen Umfeld wohl auch die einzige „Modellkommune“. Die Kreise Plön und Ostholstein haben entschieden, selbst keine eigenen Anträge für die Kreisgebiete zu stellen. Die Stadt Plön wird keinen eigenen Antrag stellen. Auch die Stadt Eutin sieht dies unter den v.g. Aspekten sehr kritisch. Daher wird auch die TZHS als Region keinen diesbezüglichen Antrag stellen.
Die Kosten für diesen Aufwand und die damit verbundenen Risiken lasen nur den Schluss zu, sich den Einschätzungen vieler Kommunen in unserem Bereich anzuschließen und von einer Beantragung (welche auch nur auf 4 Wochen begrenzt ist) abzusehen – so bedauerlich dies für unsere touristischen Betriebe auch ist.
gez. Tanja Rönck
Bürgermeisterin