Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2022/0626-01
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Sachbericht
Die Kalkulation der Kurabgabe ist nach Vorberatung im Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2022 festgestellt worden.
Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulation ist der Abgabesatz für die Kurabgabe für die Hauptsaison auf 2,00 € und für die Nebensaison auf 1,00 € festgesetzt worden.
Laut Kalkulation liegt der höchstmögliche Abgabesatz für die Hauptsaison bei 2,88 € und für die Nebensaison bei 1,44 €.
Die Festsetzung des Kurabgabesatzes 2023 wird erneut zur Diskussion gestellt, da die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht mehr gegeben ist. Die Gemeinde ist gehalten, ein zielführendes Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten. Unter diesen Voraussetzungen ist auch der freiwillige Verzicht auf Einnahmen nochmals zu prüfen.
Es wird vorgeschlagen, den Kurabgabesatz zum Beginn der Hauptsaison ab dem 01. Mai 2023 zu ändern.
Bei einer angenommenen Anzahl von 150.000 Übernachtungen in der Hauptsaison könnten folgenden Mehreinnahmen erzielt werden:
Die Kalkulationsunterlagen 2023 zur Kurabgabe sind unter der Sitzungsvorlage VO/20/2022/0626 einsehbar.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
Siehe Tabelle im Sachbericht |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
Siehe Tabelle im Sachbericht |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi)
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
Die Kurabgabe wird für die Hauptsaison auf 2,80 € und für die Nebensaison auf 1,40 € festgesetzt.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
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1 | 4. Änderung Kurabgabe_Entwurf (8 KB) |
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