Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2022/0626-01  

Betreff: Anpassung Kurabgabesatz 2023
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/20/2022/0626
Federführend:Kurverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten Vorberatung
21.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Kurangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
4. Änderung Kurabgabe_Entwurf  

Sachbericht

 

Die Kalkulation der Kurabgabe ist nach Vorberatung im Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2022 festgestellt worden.

 

Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulation ist der Abgabesatz für die Kurabgabe r die Hauptsaison auf 2,00 € und für die Nebensaison auf 1,00 € festgesetzt worden.

 

Laut Kalkulation liegt derchstmögliche Abgabesatz für die Hauptsaison bei 2,88 € und für die Nebensaison bei 1,44 €.

 

Die Festsetzung des Kurabgabesatzes 2023 wird erneut zur Diskussion gestellt, da die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht mehr gegeben ist. Die Gemeinde ist gehalten, ein zielführendes Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten. Unter diesen Voraussetzungen ist auch der freiwillige Verzicht auf Einnahmen nochmals zu prüfen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Kurabgabesatz zum Beginn der Hauptsaison ab dem 01. Mai 2023 zu ändern.

 

Bei einer angenommenen Anzahl von 150.000 Übernachtungen in der Hauptsaison könnten folgenden Mehreinnahmen erzielt werden:

 

 

 

 

Die Kalkulationsunterlagen 2023 zur Kurabgabe sind unter der Sitzungsvorlage VO/20/2022/0626 einsehbar.

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Siehe Tabelle im Sachbericht

 

 

 

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Siehe Tabelle im Sachbericht

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi)

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO)

X

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 


Die Kurabgabe wird für die Hauptsaison auf 2,80 € und für die Nebensaison auf 1,40 festgesetzt.

 


- Anlagen -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Änderung Kurabgabe_Entwurf (8 KB)      
Stammbaum:
VO/20/2022/0626   a) Feststellung der Kalkulation der Kurabgabe für 2023 b) Feststellung der Kalkulation der Tourismusabgabe 2023   Kurverwaltung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2022/0626-01   Anpassung Kurabgabesatz 2023   Kurverwaltung   Beschlussvorlage öffentlich