Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2022/0626  

Betreff: a) Feststellung der Kalkulation der Kurabgabe für 2023
b) Feststellung der Kalkulation der Tourismusabgabe 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Kurverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten Vorberatung
01.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Kurangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Vorkalkulation der Kur- und Tourismusabgabe 2023 der Gemeinde Malente  

Sachbericht

Laut Kommunalabgabengesetz (KAG) r Schleswig-Holstein sind bei der Erhebung und Festsetzung von Kurabgaben und Tourismusabgaben die Beitragssätze zu kalkulieren.

Dabei müssen für den anstehenden Erhebungszeitraum die zu erwartenden Aufwendungen der Gemeinde für den Tourismus (einrichtungsbezogene Aufwendungen und die Aufwendungen für die Tourismuswerbung) geschätzt werden, sofern der Beitragssatz für die Zukunft gelten soll.

 

Aus den Kalkulationen ergeben sich die für 2023 berechneten Höchstsätze bei der Kurabgabe für die Hauptkurzeit bzw. die Vor- und Nachkurzeit und bei der Tourismusabgabe der Höchstsatz für eine Vorteilseinheit. Beide Kalkulationen sind in der Anlage „Vorkalkulation der Kur- und Tourismusabgabe 2023 der Gemeinde Malente“ zusammengefasst dargestellt.

 

 

a) 

Der gemeindliche Eigenanteil bei der Kurabgabe wurde auf 30 % festgelegt.

 

Laut Kalkulation liegt der Satz für die Hauptsaison bei 2,88 € und für die Nebensaison bei 1,44 €. Der derzeitige Satz liegt für 2022 bei 2 € bzw. 1 €.

Geplant war für das Jahr 2023 die Umsetzung des Projektes „unbeschwert unterwegs“. Eine Umsetzung sieht die Verwaltung mittlerweile nicht vor dem 01.01.2024. Bei Aufnahme des Projektes unterjährig wäre der Kurabgabesatz in der Satzung entsprechend mit einer Satzungsänderung mit ca. 50 ct pro Übernachtung zu erhöhen und zu verändern.

 

b)

Bei der Tourismusabgabe liegt der Eigenanteil ebenfalls bei 30 %. Der restliche Aufwand für die Tourismuswerbung wird komplett umgelegt. Der kalkulierte Satz liegt bei 105 €. Derzeit sieht die Satzung einen Satz von 46 € pro Vorteilseinheit vor.

 

Es wird vorgeschlagen, die bisherigen Sätze beizubehalten. Die letzte vorliegende Nachkalkulation für 2019 ergab einen Satz von 0,92 EUR für die Kurabgabe Nebensaison, 1,61 EURr die Kurabgabe Hauptsaison und einen Tourismusabgabensatz in Höhe von 95,94 EUR.

 

 

Werden, wie im Beschlussvorschlag vorgesehen, die bisher geltenden Sätze beibehalten, sind Satzungsänderungen nicht erforderlich. Bei einer Anpassung von Kurabgabe- und/oder Tourismusabgabesatz sind von der Gemeindevertretung entsprechende Nachtragssatzungen zu verabschieden.  


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

Die Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde erfolgt über den Wirtschaftsplan 2023 der Kurverwaltung.

 

1. Ergebnisplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi)

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2 II GO)

x

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

Begründung:

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 


a)

Die Kalkulation der Kurabgabe für 2023 wird in der als Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Kurabgabe wird für die Hauptsaison auf 2,00 und für die Nebensaison auf 1,00 € festgesetzt.

 

b)

Die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2023 wird in der als Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Vorteilseinheit wird auf 46,00 € festgesetzt.


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorkalkulation der Kur- und Tourismusabgabe 2023 der Gemeinde Malente (244 KB)      
Stammbaum:
VO/20/2022/0626   a) Feststellung der Kalkulation der Kurabgabe für 2023 b) Feststellung der Kalkulation der Tourismusabgabe 2023   Kurverwaltung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2022/0626-01   Anpassung Kurabgabesatz 2023   Kurverwaltung   Beschlussvorlage öffentlich