Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - 2020/0351-01-01-02
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Sachbericht
Unter der Maßnahmenbeschreibung (Nr. 13) „Qualifizierung/denkmalgerechte Erneuerung Kurpark“ im beschlossenen und anerkannten städtebaulichen Entwicklungskonzept (VU/IEK) wurde dargestellt, dass die Freiflächen und Erschließungswege des Kurparks als Erholungsraum dienen und wichtige Verbindungsfunktionen zwischen Bahnhof und Zentrum haben. Ziel der Qualifizierung/denkmalgerechten Erneuerung des Kurparks ist die barrierefreie Ausgestaltung der Wegeflächen für Fußgänger, die behutsame und denkmalgerechte Sanierung der Freiflächen, des Musikpavillons, der Aussichtsplätze, der Kaminhäuser, des Kneippbeckens, der Steganlage durch die Schwentinewiese, der Bocciabahn, der beiden Schachfelder und der acht Wasserbecken. Dabei soll den Ansprüchen von Freizeit, Ökologie, Gartenkultur und Pflege entsprochen werden.
Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, der Verwaltung sowie dem treuhänderischen Sanierungsträger der Gemeinde Malente BIG Städtebau wurde bestätigt, dass sowohl die Freilichtbühne als auch die Tribüne mit Städtebaufördermitteln saniert werden können.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen soll wie folgt erfolgen: Für den gesamten Kurpark sollen die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) beauftragt werden, die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) werden dann zunächst nur für die Freilichtbühne und die Tribüne beauftragt. Auf Grundlage dieser Planungsleistungen kann der Antrag für den Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Sanierung der Freilichtbühne und Tribüne gestellt werden. Im städtebaulichen Entwicklungskonzept aus November 2019 wurden die Kosten für die Maßnahme Nr. 13 „Qualifizierung/denkmalgerechte Erneuerung Kurpark“ auf rund 753.000 Euro geschätzt. Auf Grundlage dieses Kostenansatzes ergeben sich Planungskosten von rund 170.000 Euro für alle Leistungsphasen. Die hier vorgesehenen zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 4 haben dabei einen Kostenanteil von ca. 55.000 Euro. Dieser Kostenansatz wird aktuell durch die BIG Städtebau noch einmal überprüft.
Für Rückfragen und weitere Ausführungen zur Maßnahme Nr. 13 wird Herr Kreutz von der BIG Städtebau GmbH in der Sitzung zur Verfügung stehen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi)
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. ____13___ zuzuordnen. |
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| Nein |
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Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung für die freiraumplanerischen Planungsleistungen für die Maßnahme Nr. 13 „Qualifizierung/denkmalgerechte Erneuerung Kurpark“ (VU/IEK) durchzuführen und zu beauftragen. Die Planungsleistungen werden für den gesamten Kurpark mit allen Elementen bis Leistungsphase 2 (Vorentwurf) ausgeschrieben, Leistungsphase 3 bis 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) werden zunächst nur für die Freilichtbühne und die Tribüne beauftragt.
- Anlagen -