Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - 2020/0328-01-01-01
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Sachbericht
Auf den Inhalt der Bezugsvorlage wird zunächst verwiesen. Die wohnungspolitischen Leitlinien für die Gemeinde Malente sind Ihnen mit der Bezugsvorlage 20/2020/0328-01-01 als Anlage 1 zugegangen.
Ergänzende Informationen können Sie der Anlage 1 dieser Vorlage entnehmen.
Wie bereits durch die Gutachterinnen Frau Berger und Frau Flintrop der EBP Deutschland GmbH in der Ausschusssitzung am 10.05.2022 erläutert, wurden zum Abschluss des Modul A des Metropolregionen-Modellprojekts „bedarfsgerechte Wohnqualitäten in der Holsteinischen Schweiz“ Handlungsfelder und Ziele abgeleitet, die auf Grundlage der konkret ermittelten Entwicklungsbedarfe der Gemeinde formuliert und in wohnungspolitische Leitlinien überführt wurden.
Zu diesem TOP ergaben sich in der Sitzung folgende Diskussion und Fragestellungen, vgl. nachstehenden Protokollauszug:
Anfang - „Frau Berger und Frau Flintrop berichten über das Teilprojekt; die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Auf Anfrage von Herrn Hinz, Arcadis, inwieweit Nachhaltigkeitsgedanken entsprechend „ESG“ (Environment, Social, Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) eingeflossen sind, erläutert Frau Berger, dass Gedanken zwar eingeflossen, der Aspekt aber nicht konkret geprüft worden sei. Sie werde dies aufgreifen und prüfen, ob der Aspekt noch gestärkt werden muss. Insgesamt orientiere sich das Projekt an Szenarien, die datenbasiert erstellt worden seien. Bürgermeisterin Rönck ergänzt, dass verschiedene Faktoren wie z. B. Nahwärmenetze, Photovoltaik, Nachverdichtungsflächen, Möglichkeiten der Nutzung von Abwärme und Knickholzpotenziale u. w. eingeflossen seien.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Frahm erläutert Frau Flintrop, dass von einem Durchschnittsalter von etwa 40 Jahren ausgegangen worden sei und die Betrachtung nicht über das Jahr 2035 hinausgehe.
Bezogen auf die beschriebene praktische Umsetzung eines Marketingkonzeptes in der Gemeinde durch die Verwaltung erklären Frau Flintrop und Frau Berger, dass die verschiedenen Maßnahmen noch mit einer Abschätzung des voraussichtlichen Aufwandes personeller und finanzieller Art auf Seiten der Gemeinde versehen werden, der voraussichtliche Arbeitsaufwand sowie der finanzielle Aufwand für die Verwaltung also noch ermittelt werden; hierzu bittet der Ausschuss um eine Information.
Ausschussvorsitzender Redepenning dankt für die Vorstellung und bittet, die Informationen zum personellen und finanziellen Aufwand zur Verfügung zu stellen. Es besteht Einigkeit im Ausschuss, die weitere Beratung und Beschlussfassung auf die nächste Sitzung am 09.06.2022 zu vertagen.
Hinweis der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit den Projektverantwortlichen der EBP Deutschland GmbH werden Informationen zum personellen und finanziellen Aufwand (unabhängig vom Protokoll) nachgereicht, allerdings ist dieses nicht bis zum 09.06.2022 möglich. Im Rahmen des Projektes mit seinen 3 Modulen wird zum Abschluss je Modul dargestellt, welcher personeller und finanzieller Aufwand pro Jahr abzuschätzen ist. Dies erfolgt zusammen mit den Partnern Land S-H, Metropolregion, Kreis OH, AktivRegion S-HS. Die Abstimmungen werden bis Herbst 2022 laufen. Derzeit sind weder Aufgabenteilung noch konkrete Aufgaben klar formuliert. Unter anderem ist der Kreis OH derzeit in einer internen Abstimmung und nach Vorlage dieses Prüfergebnisses können konkretere Aussagen getroffen werden. Grundlage für die Abschätzung und Finalisierung sind die umsetzungsorientierten Maßnahmen, welche bis zum Herbst 2022 mit der Selbstverwaltung festgelegt werden sollen.“ Protokollauszug Ende
Zielsetzungen und Aussagen zu Szenarien der Nachfrageentwicklung im Modul A
Abschätzungen zur Entwicklung der zukünftigen Wohnraumnachfrage stellen eine wichtige Grundlage für die Aufstellung einer Entwicklungsstrategie in der Gemeinde Malente dar. Danach sind folgende Fragestellungen zu beantworten:
- Wie groß ist die Nachfrage nach Wohnraum in Malente?
- Wie hoch ist der zukünftige Wohnungsneubaubedarf?
- Welche Wohnformen werden zukünftig nachgefragt?
Diese Fragen sollen mit Hilfe einer Szenariotechnik beantwortet werden. Darüber kann eine Annäherung an die Abschätzung der quantitativen und qualitativen Nachfrageentwicklung erfolgen. Die verschiedenen Szenarien sind keine konkreten Vorhersagen, sondern stellen vielmehr mögliche Entwicklungen dar, die aufgrund der in der Gemeinde und Region vorhandenen Trends zu erwarten sind. Die tatsächliche Entwicklung hängt stark von internen und externen Rahmenbedingungen ab. Im Ergebnis geben die Szenarien Ansatzpunkte für Handlungsbedarfe aller Wohnungsmarktakteure und bilden gleichzeitig eine wichtige Grundlage, um Maßnahmen für die Ausgestaltung einer zukunftsfähigen und bedarfsgerech-ten Wohnungspolitik in der Gemeinde Malente abzuleiten (s. Baustein A.4 „Strategie zur Angebotsqualifizierung“).
Insgesamt wurden drei verschiedene Szenarien beleuchtet:
1.) Weiter wie bisher: Spiegelt die Trendfortschreibung der Entwicklung der letzten Jahre wieder
2.) Erwartete Entwicklung: Entwicklung, die auf Basis von Prognosen und Einschätzun-gen der Akteure vor Ort zu erwarten ist
3.) Aktive Zuzugsstrategie: Entwicklung, die auf dem Anwerben von Fachkräften und jun-gen Familien basiert
In Anlehnung an die zeitliche Umsetzbarkeit von wohnungspolitischen Maßnahmen, werden die Entwicklungen für drei zeitliche Intervalle dargestellt, die einen kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungshorizont abdecken:
- Kurzfristige Entwicklung: Bis 2025
- Mittelfristige Entwicklung: Bis 2030
- Langfristige Entwicklung: Bis 2035
Alle drei Szenarien haben Aussagen zu folgenden Aspekten geliefert:
- Wie viele Wohneinheiten bedarf es?
- Welche Wohnformen werden nachgefragt?
Abgeleitet aus den Szenarien sollte ebenfalls eine Antwort auf die Frage gefunden werden, „Reichen die Wohnbaupotenziale aus, um die Nachfrage und den Wohnraumbedarf decken zu können“? Aus diesem Ergebnis leiten sich automatisch Handlungsbedarfe ab, die in die Strategie zur Angebotsqualifizierung einfließen.
Zusätzlich zu den Szenarien an sich, werden interne und externe Rahmenbedingungen aufgezeigt, die Einfluss auf die Ausprägung der Szenarien nehmen. Anschließend werden die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten dargestellt mit denen ebenfalls Einfluss auf die Entwicklung und Ausprägung der Szenarien genommen wird.
Um die bedarfsgerechte Steuerung der Wohnungsmarktentwicklung zu unterstützen sollten die Rahmenbedingungen durch eine aktive Mitwirkung der Selbstverwaltung an der Wohnungsmarktentwicklung sichergestellt werden. Dieses kann durch Beschluss der durch die Projektagentur EBP formulierten wohnungspolitischen Leitlinien erfolgen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen den Arbeitsstand von Mai 2022 dar und können im Laufe des Projekts nochmal verändert bzw. angepasst werden, sollte es von Seiten der Selbstverwaltung weitere Maßnahmenvorschläge geben.
Der Leitlinienbeschluss stellt eine konzeptionelle Unterstützung für Verwaltung und Selbstverwaltung dar und dient als interner und externer Kompass für die zukünftige Wohnraumentwicklung um die Ziele einer nachhaltigen Wohnungsmarkstrategie bis 2030 und darüber hinaus steuern zu können. Durch diesen Leitlinienbeschluss ergibt sich kein personeller bzw. finanzieller Mehraufwand für die Gemeinde Malente.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A) Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja auch |
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X |
| Nein im ges. Gemeindegebiet |
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(B) Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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| Nein |
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Die ermittelten Grundzüge der Handlungsfelder und Ziele, die zum Abschluss des Modul A des Metropolregionen-Modellprojekts „bedarfsgerechte Wohnqualitäten in der Holsteinischen Schweiz“ den konkret ermittelten Bedarfen in der Gemeinde Malente Rechnung tragen, werden als konzeptionelle wohnungspolitische Leitlinien im Sinne der Zielerreichung des IGEK-Leitprojektes Wohn- und Zuzugsinitiative anerkannt. Eine Überprüfung der angestrebten Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen soll im Rahmen einer Evaluierung nach spätestens 5 Jahren erfolgen, ob ggf. Anpassungen bzw. Fortschreibungen erforderlich sind.
- Anlage_1_LP_Wohnen_Info_Wohnungsmarktentwicklung
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1 | Anlage_1_LP_Wohnen_ Info_Wohnungsmarktentwicklung (254 KB) |
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