Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2022/0601  

Betreff: Spendenannahme eines Spielgerätes des Kinderschutzbundes für den Spielplatz Steenkamp
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Entscheidung
29.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachbericht

Der Kinderschutzbund OV Malente bietet der Gemeinde an, einen von der Gemeinde im Spielplatz Steenkamp aus Sicherheitsgründen entfernten Rutschturm zu ersetzen.

Zwar fällt die Annahme einer Spende in der Höhe von 2.000 EUR wie im vorliegenden Fall nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bürgermeisters. Es gab jedoch zum Spielplatz Steenkamp in den letzten Jahren Überlegungen, diesen aufzugeben und über eine Bauvoranfrage die Bebaubarkeit des Spielplatz-Grundstücks Gemarkung Malente Flur 4 Flurstück 6/17 mit Wohnbebauung zu klären.

Der Spielplatz Steenkamp befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Malente. Dieser ist jedoch nach Mitteilung des Kreises Ostholstein vom 27.06.2014 wegen eines Ausfertigungsfehlers nicht anwendbar. Förmlich aufgehoben ist der B-Plan allerdings nicht. Aufgrund der Nicht-Anwendbarkeit kommt § 34 BauGB zur Anwendung (Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich).

Diese Idee einer Veräußerung als Baugrundstück wurde nicht weiter verfolgt, nachdem beim Spielpatz Bärwalder Weg die Schließungsabsicht für erhebliche öffentliche Kritik gesorgt hatte und ein Spielplatzkonzept für das gesamte Gemeindegebiet entwickelt werden sollte.

Das Spielplatzkonzept 2009 der Gemeinde Malente weist in Bad Malente-Gremsmühlen zwar fünf Schwerpunkt-Spielplätze aus (An den Auewiesen, Drei Eichen, Steinbusch, Klaus-Groth-Weg, Holm), kommt aber wegen der zahlreichen Landesstraßen im Zentralort Bad Malente-Gremsmühlen zu dem Ergebnis, auch an den anderen Spielplätzen festzuhalten.

 

Der Kinderschutzbund argumentiert im vorliegenden Fall, der Spielplatz Steenkamp sei durch die anwohnenden Kinder stark frequentiert.

 

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die immer wiederkehrende Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung von Holz-Spielgeräten einen nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwand mit sich bringt - trotz der Tatsache, dass der Bauhof lediglich mit Blick auf die Verkehrssicherheit prüft und ausbessert, nicht jedoch hinsichtlich eines ansprechenden Erscheinungsbildes. Ziel des Spielplatz-Konzeptes war es seinerzeit, sich auf wenige Schwerpunkt-Spielplätze zu konzentrieren und diese dann höherwertig auszugestalten. Dies würde finanziell und personell den Unterhaltungsaufwand erleichtern.

Es wird daher angeregt, mit dem Kinderschutzbund über die Umwandlung der Sach- in eine Geldspende zu sprechen, um ein Spielgerät aus einem anderen Material als Holz zu beschaffen. Es wird ferner angeregt, das Spielplatzkonzept in einer der nächsten Sitzung zu beraten und auf seine Aktualität zu überprüfen.

 

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

0

0

0

0

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

0

0

0

0

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi)

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO)

x

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

x

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 


Der Planungsausschuss beschließt die Annahme der Spielgerät-Spende für den Spielplatz Steenkamp. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kinderschutzbund über die Umwandlung der Sach- in eine Geldspende zu sprechen, um ein Spielgerät aus einem anderen Material als Holz zu beschaffen.

 

 


- Anlagen -