Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2022/0600
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Sachbericht
In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten vom 04.06.2020 wurden Aufstellungsbeschlüsse für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und den B-Plan 100 für das Gelände „Hühnerhof“ im östlichen Bereich der Dorfschaft Benz und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Regelverfahren gefasst. Nach ortsüblicher Bekanntmachung am 05.01.2022 erfolgte bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 17.01.2022 bis 03.02.2022.
Das Gelände "Hühnerhof" lag bislang im Außenbereich. Die Regelung zur möglichen Überplanung von Außenbereichsflächen gem. § 13 b BauGB galt zum Zeitpunkt des Beschlusses nur bis zum 31.12.2019. Durch das Baulandmobilisierungsgesetz 2021 kann das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Außenbereichsflächen aktuell bis zum 31.12.2022 förmlich eingeleitet werden. Am 13.12.2021 wurde die Verfahrensumstellung bekanntgemacht. Die Beschlusslage ist diesen rechtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Das Zwischenergebnis nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits in der Sitzung vom 03.03.2022 angesprochen. Der Vorhabenträger bestätigte bereits Anfang März 2022 den Rückbau der bislang dort stehenden Windenergieanlage und verneinte die Hühnerhaltung auf dem Gebiet westlich der Planungsfläche. Ein Bodengutachten zur Einschätzung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt vor. Das beteiligte Planungsbüro Dohse teilte das zur Ableitung des aus dem Plangebiet abfließenden Regenwassers genutzte Gewässer: Nr. 1.8.17, Wasser- und Bodenverband Schwentine, mit. In einem am 02.09.2022 vor Ort mit einem Vertreter der Wasserbehörde Kreis OH, geführten Gespräch wurden technische Lösungen für den Erhalt einer langfristig anhaltenden positiven Wasserbilanz geklärt. Die Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis ist zu erwarten.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens (inkl. sämtlicher anfallender Kosten für das Planungsbüro sowie alle im Rahmen des Verfahrens notwendigen Gutachterarbeiten) werden vom Vorhabenträger übernommen.
3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi)
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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x |
| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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x |
| Nein |
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1. Für das Gelände "Hühnerhof" im östlichen Bereich der Dorfschaft Benz, nördlich der Bergstraße, wird unter Bezugnahme auf des mit Wirkung vom 23.06.2021 neu gefassten 13b Baugesetzbuch (BauGB) die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung sowie der Bebauungsplan Nr. 100 aufgestellt.
Planungsziel ist im Wesentlichen die Ordnung und Förderung der städtebaulichen Entwicklung in der Dorfschaft Benz; konkret die Schaffung der Voraussetzungen zur Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach Einstellung und Rückbau des vorhandenen Betriebes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes 100 für das Gelände "Hühnerhof" im östlichen Bereich der Dorfschaft Benz, nördlich der Bergstraße, und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 01 211213-Bekanntm-AB B100-Verfahrensumstell-Hühnerhof Benz (303 KB) | |||
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2 | Auszug AB 2020-06-04 (153 KB) | |||
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3 | 220915_B-Plan 100 Benz_Entwurf (1112 KB) | |||
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4 | 220915_BP100_Begründung_Benz_Entwurf (1365 KB) | |||
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5 | 220915_Beschlussempfehlungen_BP100_§4(1) (385 KB) |