Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2022/0599
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Sachbericht
In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten vom 30.04.2019 wurde beschlossen:
1) „Für eine Fläche westlich der beiden Sportplätze der Schule an den Aueweisen südlich der Neversfelder Straße wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen der Neubau einer Gemeinschaftsschule auf einer Fläche westlich der beiden Sportplätze. Einzelheiten sind im Zusammenhang der der weiteren Planung zu klären.“
Vorbereitend für weitere Planungen wurden seit dem Zeitpunkt bereits ein erster Auftrag zur Erarbeitung eines pädagogischen Schulkonzeptes und ein Bodengutachten zur Klärung der geologischen Gegebenheiten in Auftrag gegeben. Wegen unterschiedlicher aus der Politik geäußerter Auffassungen kam es letztlich bisher noch nicht dazu, in eine weitere Detailplanung einzutreten. Eine örtliche Bekanntmachung der Planung ist nicht erfolgt.
In den letzten 3 Jahren hat sich die Diskussion weiterentwickelt. Die Beschlussfassung zu einem städtebaulichen Wettbewerb wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten vorbereitet. Die jetzigen Aufstellungsbeschlüsse erfolgen im Sinne eines Neustarts mit einer neuen Beschreibung der Planungsziele.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 19.000 |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
0 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi)
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
x |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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x |
| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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x |
| Nein |
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1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet westlich der beiden Sportplätze der Schule an den Auewiesen, südlich der Neversfelder Straße, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für Schule und Sport mit der Bestimmung eines geeigneten Baugebiets.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der am 30.04.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss für eine 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche westlich der beiden Sportplätze der Schule an den Auewiesen südlich der Neversfelder Straße wird aufgehoben.