Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2022/0597
Sachbericht
Auf die Beschlusslage aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 22.10.2019 wird verwiesen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 für ein Gebiet südlich der Kellerseestraße, östlich der Lütjenburger Straße und Bahnhofstraße, nördlich der Kirche in Bad Malente-Gremsmühlen lag in der Zeit vom 01.08.2022 bis zum 17.08.2022 nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich aus. Die Träger der öffentlichen Belange wurden über die Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Auf die Beschlusslage vom 22.10.2019 wird verwiesen. Die Gemeinde trägt die Kosten des Planungsverfahrens.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO) |
|
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
|
Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
x |
| Ja |
|
|
|
|
|
|
| Nein | Begründung: |
|
|
|
|
Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
|
| Ja |
|
|
|
|
|
x |
| Nein |
|
|
|
|
|
(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
|
| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
|
|
|
|
x |
| Nein |
|
|
|
|
|
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs B-Plan 97 für ein Gebiet südlich der Kellerseestraße, östlich der Lütjenburger Straße und Bahnhofstraße, nördlich der Kirche in Bad Malente-Gremsmühlen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend der anliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Diejenigen, die eine Stellungnahme oder eine Anregung vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
3. Die Beschlüsse des Planungsausschusses vom 22.10.2019 (Aufstellungsbeschluss) und 09.06.2021 (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) werden bestätigt (s. Anlagen).
4. Die Gemeindevertretung beschließt den B-Plan 97 für ein Gebiet südlich der Kellerseestraße, östlich der Lütjenburger Straße und Bahnhofstraße, nördlich der Kirche in Bad Malente-Gremsmühlen in der während der Sitzung vorliegenden Fassung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 84 Landesbauordnung (LBO) als Satzung.
5. Die Begründung wird gebilligt.
6. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.malente.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht wird.
- Anlagen -
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | B97-220825_Beschlussempfehlungen §4a(3)-erneuteAusl (111 KB) | |||
![]() |
2 | 220825 Begründung B97 Einzelhandel (720 KB) | |||
![]() |
3 | 220825_B-97_Einzelhandel (1164 KB) | |||
![]() |
4 | Malente_B97_Lapla-Stellungnahme_2022-08-22 (58 KB) | |||
![]() |
5 | Bekanntmachung AB B97 (794 KB) | |||
![]() |
6 | Bekanntmachung E+A OHA (481 KB) | |||
![]() |
7 | 220512 Beschlussempfehlungen §4(2) B97 (587 KB) | |||
![]() |
8 | Einzelhandelskonzept_in_der_Gemeinde_Malente_Stand_2019-12-11 (6316 KB) | |||
![]() |
9 | Bekanntm-ErneutAusl-BPlan97-gez (700 KB) |