Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2022/0596  

Betreff: Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Verwaltungsrat des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR
Status:öffentlich  
Federführend:Büroleitung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Entscheidung
22.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachbericht

Die Gemeinde Malente ist seit dem 28.10.2011 Mitglied im gemeinsamen Kommunalunternehmen IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR.

 

Nach § 3 der Organisationssatzung sind Organe des IT-Verbundes der Vorstand und der Verwaltungsrat. Gem. § 5 der Satzung entsendet jeder Träger ein Mitglied in den Verwaltungsrat. Für die Mitglieder bestellt jeder Träger Stellvertreter/innen.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen wählt die Gemeindevertretung die Mitglieder des Verwaltungsrats für die Dauer von 5 Jahren.

 

Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die der Gemeindevertretung angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit der Gemeindevertretung. Die Wahl findet gem. § 40 Abs. 3 GO im Meiststimmenverfahren statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen enthält.

 

Als Mitglied des Verwaltungsrates wurden Herr Wilfred Knop und als Vertretung Frau Bürgermeisterin Tanja Rönck gewählt.

Mit dem Ausscheiden von Frau Bürgermeisterin Tanja Rönck ist die Stellvertretung neu zu wählen. Herr Bürgermeister Godow hat sich zur Übernahme der Stellvertretung bereiterklärt.

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

1. Ergebnisplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

0

0

0

0

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

0

0

0

0

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi)

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

x

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

Begründung: ./.

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 


Die Gemeindevertretung hlt eine Stellvertretung für die Mitgliedschaft des Verwaltungsrats des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR.

 


Anlagen

keine