Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2022/0587  

Betreff: Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Malente
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
15.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung
22.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2021 ohne Teilrechnungen  
Teilrechnungen 2021  

Sachbericht

 

Gemäß § 91 GO hat eine Kommune als Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des betreffenden Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang und dem Lagebericht. Diese Unterlagen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Teilrechnungen werden nicht als Papierdruck versandt, sondern nur in elektronischer Form zur Ansicht bereitgestellt. Gemäß 92 GO hat die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Mit dieser Vorlage wird nunmehr der dritte doppische Jahresabschluss zur Beratung vorgelegt. Bedingt durch die erst im Frühjahr 2022 aufgestellte Eröffnungsbilanz konnte der Jahresabschluss 2021 nicht zeitgerecht vorgelegt werden. Mit dem Jahresabschluss 2021 liegen alle nach dem Umstieg auf die doppische Haushaltsführung ausstehenden Jahresabschlüsse vor und die Gemeinde ist diesbezüglich auf dem aktuellen Stand. Der mit Land und Kreis vereinbarte Zeitplan zur Aufstellung der Jahresabschlüsse wurde eingehalten.

 

Im Jahresabschluss 2021 hat sich ein Fehlbetrag in Höhe von -1.359.059,66 EUR ergeben. Es wird vorgeschlagen, den Fehlbetrages 2021 gemäß § 26 Absatz 4 GemHVO in der vollen Höhe vorzutragen. Die Ergebnisrücklage zum Ausgleich von Fehlbeträgen ist bereits in den Vorjahren aufgezehrt worden, so dass der vorgetragene Jahresfehlbetrag in der Bilanz 01.01.2022 eine Höhe von
-1.542.735,94 EUR aufweisen wird (Summe der bis dahin aufgelaufenen vorgetragenen Fehlbeträge).

 

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

Der Fehlbetrag von -1.359.059,66 EUR ist in voller Höhe vorzutragen. Die Ergebnisrücklage zum Ausgleich von Fehlbeträgen wurde bereits im Vorjahr vollständig aufgebraucht.

 

 


Der Jahresabschluss 2021 wird mit folgenden Eckdaten beschlossen:

 

Ergebnisrechnung 2021:

 

 

Gesamtbetrag der Erträge:

21.097.704,40

EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen:

22.456.764,06

EUR

Jahresfehlbetrag 2021:

-1.359.059,66

EUR

 

 

 

Bilanzsumme 31.12.2021

41.310.129,14

EUR

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.359.059,66 EUR ist in voller Höhe vorzutragen.

 


- Anlagen -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2021 ohne Teilrechnungen (1959 KB)      
Anlage 2 2 Teilrechnungen 2021 (3392 KB)