Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2022/0586
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Sachbericht
Gemäß § 91 GO hat eine Kommune als Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des betreffenden Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang und dem Lagebericht. Diese Unterlagen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Teilrechnungen werden nicht als Papierdruck versandt, sondern nur in elektronischer Form zur Ansicht bereitgestellt. Gemäß 92 GO hat die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Mit dieser Vorlage wird nunmehr der zweite doppische Jahresabschluss zur Beratung vorgelegt. Bedingt durch die erst im Frühjahr 2022 aufgestellte Eröffnungsbilanz konnte der Jahresabschluss 2020 nicht zeitgerecht vorgelegt werden.
Im Ergebnis hat sich ein Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von -522.679,35 EUR ergeben. Es wird vorgeschlagen, diesen gemäß § 26 Absatz 3 GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. Der Anteil des Fehlbetrages 2020, der nicht mehr durch die Ergebnisrücklage ausgeglichen werden kann, ist gemäß § 26 Absatz 4 GemHVO vorzutragen. Am 01.01 2021 ist damit die Ergebnisrücklage aufgezehrt und ein Fehlbetrag über -183.676,28 EUR vorgetragen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
Das Eigenkapital mindert sich um -522.679,35 EUR. Die Ergebnisrücklage wird durch den Fehlbetrag aufgezehrt und der restliche Betrag von -183.676,28 EUR wird als Fehlbetrag vorgetragen.
Der Jahresabschluss 2020 wird mit folgenden Eckdaten beschlossen:
Ergebnisrechnung 2020: |
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Gesamtbetrag der Erträge: | 18.575.335,46 | EUR |
Gesamtbetrag der Aufwendungen: | 19.098.014,81 | EUR |
Jahresfehlbetrag 2020: | -522.679,35 | EUR |
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Bilanzsumme 31.12.2020 | 38.642.793,76 | EUR |
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Der Jahresfehlbetrag von -522.679,35 EUR ist in Höhe von -339.003,07 EUR mit der Ergebnisrücklage zu verrechnen und der restliche Fehlbetrag in Höhe von -183.676,28 EUR ist vorzutragen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Jahresabschluss 2020 ohne Teilrechnungen (2114 KB) | |||
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2 | Teilrechnungen 2020 (3367 KB) |